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Bedeutung der Flagge oder Fahne Schleswig-Holsteins
Die Flagge oder Fahne von Schleswig-Holstein ist eine längsgestreifte blau-weiß-rote Flagge. Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.
Die Fahne oder Flagge soll die Verbundenheit und Einigkeit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das Wappen des Herzogtums Schleswig waren zwei blaue Löwen auf gelben Grunde, während das Herzogtum Holsteins das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund im Wappen trug. In der neuen Fahne oder Flagge von Schleswig-Holstein wird das schleswigsche Blau mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Die zweite schleswigsche Farbe Gelb wurde nicht aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Flagge oder Fahne (Trikolore) nach französischem Vorbild mit nur drei Farben anstrebte.
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