Werbeflaggen oder Werbefahnen günstig und schnell produziert
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Fax: +49 (0) 4872 - 96 95 63
E-Mail: info@flaggen-online.de
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Bedeutung der Flagge Fahne von Baden-Württemberg
Die Flagge Fahne von Baden-Württemberg besteht aus zwei waagerechten Streifen. Der obere Streifen der Fahne ist schwarz, der untere gelb (gold). Im Zentrum der Fahne befindet sich das Landeswappen von Baden-Württemberg in Form von drei Löwen. Die Flagge wurde 1951 eingeführt.
Das gelb-schwarz der Fahne zeigt die Zusammenführung der alten Bundesstaaten Baden (gold-rot) und Württemberg (schwarz-rot).
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Bedeutung der Flagge Fahne von Baden-Württemberg
Die Flagge Fahne von Baden-Württemberg besteht aus zwei waagerechten Streifen. Der obere Streifen der Fahne ist schwarz, der untere gelb (gold). Im Zentrum der Fahne befindet sich das Landeswappen von Baden-Württemberg in Form von drei Löwen. Die Flagge wurde 1951 eingeführt.
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Bedeutung der Flagge Fahne von Baden-Württemberg
Die Flagge Fahne von Baden-Württemberg besteht aus zwei waagerechten Streifen. Der obere Streifen der Fahne ist schwarz, der untere gelb (gold). Die Flagge wurde 1951 eingeführt.
Das gelb-schwarz der Fahne zeigt die Zusammenführung der alten Bundesstaaten Baden (gold-rot) und Württemberg (schwarz-rot).
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Bedeutung der Flaggen oder Fahnen des Freistaat BAYERN
Die Streifenflagge
Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere Streifen der Flagge oder Fahne weiß und der untere der Flaggen oder Fahnen blau ist.
Die Rautenflagge
Die Rautenflagge ist ein Wappenbanner des kleinen Staatswappen Bayerns. Die Grundform der Flagge oder Fahne enthält mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau, wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten auf der Flagge oder Fahne von Bayern erhöhen.
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Die Streifenflagge
Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere Streifen der Flagge oder Fahne weiß und der untere der Flaggen oder Fahnen blau ist.
Die Rautenflagge
Die Rautenflagge ist ein Wappenbanner des kleinen Staatswappen Bayerns. Die Grundform der Flagge oder Fahne enthält mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau, wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten auf der Flagge oder Fahne von Bayern erhöhen.
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Bedeutung der Flaggen oder Fahnen des Freistaat BAYERN
Die Streifenflagge
Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere Streifen der Flagge oder Fahne weiß und der untere der Flaggen oder Fahnen blau ist.
Die Rautenflagge
Die Rautenflagge ist ein Wappenbanner des kleinen Staatswappen Bayerns. Die Grundform der Flagge oder Fahne enthält mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau, wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten auf der Flagge oder Fahne von Bayern erhöhen.
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Die Streifenflagge
Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere Streifen der Flagge oder Fahne weiß und der untere der Flaggen oder Fahnen blau ist.
Die Rautenflagge
Die Rautenflagge ist ein Wappenbanner des kleinen Staatswappen Bayerns. Die Grundform der Flagge oder Fahne enthält mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau, wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten auf der Flagge oder Fahne von Bayern erhöhen.
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Die Streifenflagge
Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere Streifen der Flagge oder Fahne weiß und der untere der Flaggen oder Fahnen blau ist.
Die Rautenflagge
Die Rautenflagge ist ein Wappenbanner des kleinen Staatswappen Bayerns. Die Grundform der Flagge oder Fahne enthält mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau, wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten auf der Flagge oder Fahne von Bayern erhöhen.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Berlin
Laut der Verfassung von Berlin führt Berlin seine Flagge oder Fahne mit den Farben Rot und Weiß sowie dem Bären. Das Verhältnis der Flagge oder Fahne Berlins, von Breite zu Länge ist 3:5. Die Landesflagge von Berlin ist in drei Längsstreifen aufgeteilt. Die beiden äußeren Streifen der Flaggen oder Fahnen, in der Farbe Rot haben jeweils ein Fünftel der Flaggenbreite. Der mittlere weiße Streifen der Flagge oder Fahne hat drei Fünftel der Flaggenbreite. In ihm befindet sich die Wappenfigur der Flagge oder Fahne Berlins. Die Wappenfigur, ohne Schildumrahmung, ist ein aufrecht stehender und nach links blickender schwarzer Bär mit roten Krallen und Zunge.
Der Bär ist das Wappentier von Berlin und taucht das erste Mal im Jahr 1280 in einem Berliner Siegel auf. Bevor der Bär aber das alleinige Wappensymbol wurde, musste er sich über Jahrhunderte gegen den brandenburgischen ( märkischen ) Adler durchsetzen. Die Farben Rot und Weiß der Flagge oder Fahne von Berlin symbolisieren zum einen die Lage Berlins im Bundesland Brandenburg und zum anderen die historische Verbundenheit mit Brandenburg, dessen Farben auch Rot-Weiß sind. Bis zum April 1881 war Berlin Bestandteil der damaligen Provinz Brandenburg.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Berlin
Laut der Verfassung von Berlin führt Berlin seine Flagge oder Fahne mit den Farben Rot und Weiß sowie dem Bären. Das Verhältnis der Flagge oder Fahne Berlins, von Breite zu Länge ist 3:5. Die Landesflagge von Berlin ist in drei Längsstreifen aufgeteilt. Die beiden äußeren Streifen der Flaggen oder Fahnen, in der Farbe Rot haben jeweils ein Fünftel der Flaggenbreite. Der mittlere weiße Streifen der Flagge oder Fahne hat drei Fünftel der Flaggenbreite. In ihm befindet sich die Wappenfigur der Flagge oder Fahne Berlins. Die Wappenfigur, ohne Schildumrahmung, ist ein aufrecht stehender und nach links blickender schwarzer Bär mit roten Krallen und Zunge.
Der Bär ist das Wappentier von Berlin und taucht das erste Mal im Jahr 1280 in einem Berliner Siegel auf. Bevor der Bär aber das alleinige Wappensymbol wurde, musste er sich über Jahrhunderte gegen den brandenburgischen ( märkischen ) Adler durchsetzen. Die Farben Rot und Weiß der Flagge oder Fahne von Berlin symbolisieren zum einen die Lage Berlins im Bundesland Brandenburg und zum anderen die historische Verbundenheit mit Brandenburg, dessen Farben auch Rot-Weiß sind. Bis zum April 1881 war Berlin Bestandteil der damaligen Provinz Brandenburg.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Berlin
Laut der Verfassung von Berlin führt Berlin seine Flagge oder Fahne mit den Farben Rot und Weiß sowie dem Bären. Das Verhältnis der Flagge oder Fahne Berlins, von Breite zu Länge ist 3:5. Die Landesflagge von Berlin ist in drei Längsstreifen aufgeteilt. Die beiden äußeren Streifen der Flaggen oder Fahnen, in der Farbe Rot haben jeweils ein Fünftel der Flaggenbreite. Der mittlere weiße Streifen der Flagge oder Fahne hat drei Fünftel der Flaggenbreite. In ihm befindet sich die Wappenfigur der Flagge oder Fahne Berlins. Die Wappenfigur, ohne Schildumrahmung, ist ein aufrecht stehender und nach links blickender schwarzer Bär mit roten Krallen und Zunge.
Der Bär ist das Wappentier von Berlin und taucht das erste Mal im Jahr 1280 in einem Berliner Siegel auf. Bevor der Bär aber das alleinige Wappensymbol wurde, musste er sich über Jahrhunderte gegen den brandenburgischen ( märkischen ) Adler durchsetzen. Die Farben Rot und Weiß der Flagge oder Fahne von Berlin symbolisieren zum einen die Lage Berlins im Bundesland Brandenburg und zum anderen die historische Verbundenheit mit Brandenburg, dessen Farben auch Rot-Weiß sind. Bis zum April 1881 war Berlin Bestandteil der damaligen Provinz Brandenburg.
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Laut der Verfassung von Berlin führt Berlin seine Flagge oder Fahne mit den Farben Rot und Weiß sowie dem Bären. Das Verhältnis der Flagge oder Fahne Berlins, von Breite zu Länge ist 3:5. Die Landesflagge von Berlin ist in drei Längsstreifen aufgeteilt. Die beiden äußeren Streifen der Flaggen oder Fahnen, in der Farbe Rot haben jeweils ein Fünftel der Flaggenbreite. Der mittlere weiße Streifen der Flagge oder Fahne hat drei Fünftel der Flaggenbreite. In ihm befindet sich die Wappenfigur der Flagge oder Fahne Berlins. Die Wappenfigur, ohne Schildumrahmung, ist ein aufrecht stehender und nach links blickender schwarzer Bär mit roten Krallen und Zunge.
Der Bär ist das Wappentier von Berlin und taucht das erste Mal im Jahr 1280 in einem Berliner Siegel auf. Bevor der Bär aber das alleinige Wappensymbol wurde, musste er sich über Jahrhunderte gegen den brandenburgischen ( märkischen ) Adler durchsetzen. Die Farben Rot und Weiß der Flagge oder Fahne von Berlin symbolisieren zum einen die Lage Berlins im Bundesland Brandenburg und zum anderen die historische Verbundenheit mit Brandenburg, dessen Farben auch Rot-Weiß sind. Bis zum April 1881 war Berlin Bestandteil der damaligen Provinz Brandenburg.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne des Landes Brandenburg
Die Landesfarben auf der Flagge oder Fahne sind Rot-Weiß.
Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Schwingen verzierten und goldbewehrten roten Adler. ( märkischer Adler)
Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben – oben rot, unten weiß – In der Mitte trägt die Flagge oder Fahne von Brandenburg das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge der Flaggen oder Fahnen des Landes Brandenburg beträgt drei zu fünf.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne des Landes Brandenburg
Die Landesfarben auf der Flagge oder Fahne sind Rot-Weiß.
Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Schwingen verzierten und goldbewehrten roten Adler. ( märkischer Adler)
Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben – oben rot, unten weiß – In der Mitte trägt die Flagge oder Fahne von Brandenburg das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge der Flaggen oder Fahnen des Landes Brandenburg beträgt drei zu fünf.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Bremen
Die Flagge oder Fahne von Bremen zeigt am linken Rand der Bremer Flagge zwei Reihen weißer und roter Quadrate. Rechts der Fahne wechseln sich rote und weiße Streifen ab.
Rot und Weiß sind die Landesfarben des Bundeslandes Bremen.
Im Zentrum der Flagge befindet sich ein rotes Wappen mit weißem Schlüssel und einer Krone abgebildet.
Im Jahr 1866 trat Bremen dem Norddeutschen Bund bei.
Die Farben der Bremer Flagge oder Fahne rot und weiß, leiten sich aus Preußen (schwarz und weiß) und den Hansestädten (rot und weiß) ab.
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Die Flagge oder Fahne von Bremen zeigt am linken Rand der Bremer Flagge zwei Reihen weißer und roter Quadrate. Rechts der Fahne wechseln sich rote und weiße Streifen ab.
Rot und Weiß sind die Landesfarben des Bundeslandes Bremen.
Im Zentrum der Flagge befindet sich ein rotes Wappen mit weißem Schlüssel und einer Krone abgebildet.
Im Jahr 1866 trat Bremen dem Norddeutschen Bund bei.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Bremen
Die Flagge oder Fahne von Bremen zeigt am linken Rand der Bremer Flagge zwei Reihen weißer und roter Quadrate. Rechts der Fahne wechseln sich rote und weiße Streifen ab.
Rot und Weiß sind die Landesfarben des Bundeslandes Bremen.
Im Zentrum der Flagge befindet sich ein rotes Wappen mit weißem Schlüssel und einer Krone abgebildet.
Im Jahr 1866 trat Bremen dem Norddeutschen Bund bei.
Die Farben der Bremer Flagge oder Fahne rot und weiß, leiten sich aus Preußen (schwarz und weiß) und den Hansestädten (rot und weiß) ab.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Hamburg
Die Hamburger Landesfarben, auch auf Flagge oder Fahne, sind weiß-rot (Artikel 5 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die jetzige Form der Hamburgischen Landesflagge wurde zuerst durch Senatsbeschluss im Jahre 1834 festgelegt. Diese Flaggen oder Fahnen von Hamburg (Hamburgische Landesflagge) können ohne Genehmigung verwendet werden.
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Die Hamburger Landesfarben, auch auf Flagge oder Fahne, sind weiß-rot (Artikel 5 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die jetzige Form der Hamburgischen Landesflagge wurde zuerst durch Senatsbeschluss im Jahre 1834 festgelegt. Diese Flaggen oder Fahnen von Hamburg (Hamburgische Landesflagge) können ohne Genehmigung verwendet werden.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Hessen
Die Landesflagge von Hessen besteht aus einem oberen roten und einem unteren weißen Querstreifen; die Höhe der Flagge oder Fahne verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5. Die Landesflagge ist zugleich Handelsflagge. Die Landesdienstflagge ist die Landesflagge, die in der Mitte das Landeswappen zeigt. Die rot-weiße Farbgebung der Landesflagge ist dem Wappentier entnommen. Es ist ebenfalls die Stadtflagge oder Fahne der Stadt Darmstadt, welche eine der drei Regierungsbezirke in Hessen ist.
Weitere Info unter:
Tel.: +49 (0) 4872 - 96 95 62
Fax: +49 (0) 4872 - 96 95 63
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Hessen
Die Landesflagge von Hessen besteht aus einem oberen roten und einem unteren weißen Querstreifen; die Höhe der Flagge oder Fahne verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5. Die Landesflagge ist zugleich Handelsflagge. Die Landesdienstflagge ist die Landesflagge, die in der Mitte das Landeswappen zeigt. Die rot-weiße Farbgebung der Landesflagge ist dem Wappentier entnommen. Es ist ebenfalls die Stadtflagge oder Fahne der Stadt Darmstadt, welche eine der drei Regierungsbezirke in Hessen ist.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Hessen
Die Landesflagge von Hessen besteht aus einem oberen roten und einem unteren weißen Querstreifen; die Höhe der Flagge oder Fahne verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5. Die Landesflagge ist zugleich Handelsflagge. Die Landesdienstflagge ist die Landesflagge, die in der Mitte das Landeswappen zeigt. Die rot-weiße Farbgebung der Landesflagge ist dem Wappentier entnommen. Es ist ebenfalls die Stadtflagge oder Fahne der Stadt Darmstadt, welche eine der drei Regierungsbezirke in Hessen ist.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesflagge des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ist - von oben nach unten - ultramarinblau, weiß, gelb, weiß und zinnoberrot. Das Verhältnis der Breiten der fünf Streifen zueinander beträgt 4:3:1:3:4. Die Flagge oder Fahne ist im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes vom 29. Januar 1991 spezifiziert.
Hinsichtlich der Auswahl und Reihenfolge der Farben handelt es sich um eine Kombination der Flaggen Mecklenburgs (Blau - Gelb - Rot) und Faunen Vorpommerns (Blau - Weiß). Die ebenfalls enthaltene Kombination Blau - Weiß - Rot entspricht der im 19. Jahrhundert gebräuchlichen mecklenburgischen Handelsflagge. Symbolisch stehen die Farben der Flaggen und Fahnen auch für Meer und Himmel (blau), Felder (gelb) und Backstein (rot).
Zusätzlich zur Landesflagge können in den beiden Landesteilen die traditionellen Flaggen oder Fahnen geführt werden
In der Landesdienstflagge werden ohne Schild die Wappenfiguren der beiden Landesteile Mecklenburg (Stierkopf) und Vorpommern (Greif) geführt. Die gelbe Linie ist dafür unterbrochen.
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Die Landesflagge des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ist - von oben nach unten - ultramarinblau, weiß, gelb, weiß und zinnoberrot. Das Verhältnis der Breiten der fünf Streifen zueinander beträgt 4:3:1:3:4. Die Flagge oder Fahne ist im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes vom 29. Januar 1991 spezifiziert.
Hinsichtlich der Auswahl und Reihenfolge der Farben handelt es sich um eine Kombination der Flaggen Mecklenburgs (Blau - Gelb - Rot) und Faunen Vorpommerns (Blau - Weiß). Die ebenfalls enthaltene Kombination Blau - Weiß - Rot entspricht der im 19. Jahrhundert gebräuchlichen mecklenburgischen Handelsflagge. Symbolisch stehen die Farben der Flaggen und Fahnen auch für Meer und Himmel (blau), Felder (gelb) und Backstein (rot).
Zusätzlich zur Landesflagge können in den beiden Landesteilen die traditionellen Flaggen oder Fahnen geführt werden
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Die Landesflagge des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ist - von oben nach unten - ultramarinblau, weiß, gelb, weiß und zinnoberrot. Das Verhältnis der Breiten der fünf Streifen zueinander beträgt 4:3:1:3:4. Die Flagge oder Fahne ist im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes vom 29. Januar 1991 spezifiziert.
Hinsichtlich der Auswahl und Reihenfolge der Farben handelt es sich um eine Kombination der Flaggen Mecklenburgs (Blau - Gelb - Rot) und Faunen Vorpommerns (Blau - Weiß). Die ebenfalls enthaltene Kombination Blau - Weiß - Rot entspricht der im 19. Jahrhundert gebräuchlichen mecklenburgischen Handelsflagge. Symbolisch stehen die Farben der Flaggen und Fahnen auch für Meer und Himmel (blau), Felder (gelb) und Backstein (rot).
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Bedeutung der Flagge Fahne von Niedersachsen
Die Flagge oder Fahne Niedersachsens besteht aus dem von der Flagge oder Fahne der Bundesrepublik Deutschland übernommenen Schwarz-Rot-Gold, in dem sich das niedersächsische Landeswappen – das Sachsenross befindet. Diese Flagge oder Fahne dient an Land sowohl als Landesflagge als auch als Dienstflagge. Die Flagge oder Fahne von Niedersachsen wurde am 13. April 1951 zunächst durch die Vorläufige Niedersächsische Verfassung eingeführt, welche am 1. Mai 1951 in Kraft trat. Die genauere Ausführung der Flaggen oder Fahnen Niedersachsens sind seit dem Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952 geregelt
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Bedeutung der Flagge Fahne von Niedersachsen
Die Flagge oder Fahne Niedersachsens besteht aus dem von der Flagge oder Fahne der Bundesrepublik Deutschland übernommenen Schwarz-Rot-Gold, in dem sich das niedersächsische Landeswappen – das Sachsenross befindet. Diese Flagge oder Fahne dient an Land sowohl als Landesflagge als auch als Dienstflagge. Die Flagge oder Fahne von Niedersachsen wurde am 13. April 1951 zunächst durch die Vorläufige Niedersächsische Verfassung eingeführt, welche am 1. Mai 1951 in Kraft trat. Die genauere Ausführung der Flaggen oder Fahnen Niedersachsens sind seit dem Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952 geregelt
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Nordrhein-Westfalen
Die Landesfarben der Flaggen oder Fahnen sind Grün-Weiß-Rot.
Diese Farben auf der Flagge oder Fahne sind eine Kombination der Provinzfarben des Rheinlands (Grün-Weiß) und Westfalens (Weiß-Rot).
Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches der Flagge oder Fahne beträgt drei zu fünf.
Die Dienstflagge der Landesbehörden ist die Landesflagge von Nordrhein-Westfalen, die in der Mitte, etwas nach der Stange hin verschoben, in den grünen und roten Streifen der Flagge oder Fahne je das Landeswappen von Nordrhein Westfalen zeigt.
Das Landeswappen vereint die Wappenbilder der drei Landesteile: den Rhein für das Rheinland, das Sachsenross für Westfalen und die Lippische Rose für das 1947 hinzugekommene ehemalige Land Lippe.
Weitere Info unter:
Tel.: +49 (0) 4872 - 96 95 62
Fax: +49 (0) 4872 - 96 95 63
E-Mail: info@flaggen-online.de
Bedeutung der Flagge oder Fahne von Nordrhein-Westfalen
Die Landesfarben der Flaggen oder Fahnen sind Grün-Weiß-Rot.
Diese Farben auf der Flagge oder Fahne sind eine Kombination der Provinzfarben des Rheinlands (Grün-Weiß) und Westfalens (Weiß-Rot).
Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches der Flagge oder Fahne beträgt drei zu fünf.
Die Dienstflagge der Landesbehörden ist die Landesflagge von Nordrhein-Westfalen, die in der Mitte, etwas nach der Stange hin verschoben, in den grünen und roten Streifen der Flagge oder Fahne je das Landeswappen von Nordrhein Westfalen zeigt.
Das Landeswappen vereint die Wappenbilder der drei Landesteile: den Rhein für das Rheinland, das Sachsenross für Westfalen und die Lippische Rose für das 1947 hinzugekommene ehemalige Land Lippe.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Nordrhein-Westfalen
Die Landesfarben der Flaggen oder Fahnen sind Grün-Weiß-Rot.
Diese Farben auf der Flagge oder Fahne sind eine Kombination der Provinzfarben des Rheinlands (Grün-Weiß) und Westfalens (Weiß-Rot).
Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches der Flagge oder Fahne beträgt drei zu fünf.
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Die Landesfarben der Flaggen oder Fahnen sind Grün-Weiß-Rot.
Diese Farben auf der Flagge oder Fahne sind eine Kombination der Provinzfarben des Rheinlands (Grün-Weiß) und Westfalens (Weiß-Rot).
Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches der Flagge oder Fahne beträgt drei zu fünf.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Rheinland-Pfalz
Die Landesflagge von Rheinland-Pfalz zählt ebenso wie das Landeswappen seit 1948 zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz und dient gleichermaßen als Landesdienstflagge.
Das Landeswappen ist bis zur Hälfte des roten Querstreifens übergreifend der deutschen Flagge oder Fahne ( schwarz-rot-gold) aufgelegt und befindet sich in der oberen Ecke an der Stange. Die Landesflagge von Rheinland-Pfalz wird von Behörden und Bürgern gleichermaßen genutzt und in ihrer Funktion als Landesdienstflagge üblicherweise neben der Flagge oder Fahne Deutschlands und der Flagge oder Fahne der Europäischen Union gehisst. Die Farben lassen sich einerseits aus den Farben des Landeswappens herleiten. Zum anderen kennzeichnen sie das Land Rheinland-Pfalz als Bundesland und erinnern zugleich daran, dass die demokratische Tradition der deutschen Farben nach dem Hambacher Fest am 27. Mai 1832 die schwarz-rot-goldenen Farben auf den Flaggen oder Fahnen zum ersten Male bei einer großen Massenveranstaltung geführt wurden.
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Tel.: +49 (0) 4872 - 96 95 62
Fax: +49 (0) 4872 - 96 95 63
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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Rheinland-Pfalz
Die Landesflagge von Rheinland-Pfalz zählt ebenso wie das Landeswappen seit 1948 zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz und dient gleichermaßen als Landesdienstflagge.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne vom Saarland
Die Saarland Flagge oder Fahne wurde am 01.01.1957 mit dem Beitritt zur damaligen BRD angenommen. Sie zeigt die deutschen Farben (schwarz-rot-gold) mit dem Landeswappen im Zentrum der Flagge oder Fahne. Während der ersten französischen Besetzung von 1919-1935 führte das Saarland eine blau-weiß-schwarze Fahne oder Flagge, deren Farben dem damaligen Wappen entlehnt waren. Während der zweiten französischen Besetzung führte das Saarland zwischen dem 16.07.1948 und dem 31.12.1956 eine blau-rote Flagge mit einem weißen Kreuz wie die skandinavischen Flaggen und Fahnen.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne vom Saarland
Die Saarland Flagge oder Fahne wurde am 01.01.1957 mit dem Beitritt zur damaligen BRD angenommen. Sie zeigt die deutschen Farben (schwarz-rot-gold) mit dem Landeswappen im Zentrum der Flagge oder Fahne. Während der ersten französischen Besetzung von 1919-1935 führte das Saarland eine blau-weiß-schwarze Fahne oder Flagge, deren Farben dem damaligen Wappen entlehnt waren. Während der zweiten französischen Besetzung führte das Saarland zwischen dem 16.07.1948 und dem 31.12.1956 eine blau-rote Flagge mit einem weißen Kreuz wie die skandinavischen Flaggen und Fahnen.
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Die Bedeutung der Flaggen oder Fahnen von Sachsen.
Die Fahne oder Flagge des Bundeslandes Sachsen besteht aus zwei gleich breiten horizontalen Streifen (Bikolore). Die Landesfarben der Flaggen oder Fahnen von Sachsen sind Weiß und Grün. Diese Farben wurden erst nach den verlorenen Befreiungskriegen und dem Wiener Kongress im Jahr 1815 auf den Flaggen oder Fahnen Sachsens eingeführt und entstammen den Abzeichen der sächsischen Truppen.
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Die Bedeutung der Flaggen oder Fahnen von Sachsen.
Die Fahne oder Flagge des Bundeslandes Sachsen besteht aus zwei gleich breiten horizontalen Streifen (Bikolore). Die Landesfarben der Flaggen oder Fahnen von Sachsen sind Weiß und Grün. Diese Farben wurden erst nach den verlorenen Befreiungskriegen und dem Wiener Kongress im Jahr 1815 auf den Flaggen oder Fahnen Sachsens eingeführt und entstammen den Abzeichen der sächsischen Truppen.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne Sachsen-Anhalts
Das Wappen der Flagge oder Fahne von Sachsen-Anhalt ist neben der Landesflagge, der Landesdienstflagge und dem Landessiegel eines der Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurde durch das Gesetz über Wappen, Flaggen, Fahnen und Siegel am 29. Januar 1991 eingeführt.
Das Landeswappen in der Flagge oder Fahne zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben Gold über Schwarz, schräg rechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links – in Höhe der oberen fünf Teilungen – im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne Sachsen-Anhalts
Das Wappen der Flagge oder Fahne von Sachsen-Anhalt ist neben der Landesflagge, der Landesdienstflagge und dem Landessiegel eines der Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurde durch das Gesetz über Wappen, Flaggen, Fahnen und Siegel am 29. Januar 1991 eingeführt.
Das Landeswappen in der Flagge oder Fahne zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben Gold über Schwarz, schräg rechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links – in Höhe der oberen fünf Teilungen – im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne Sachsen-Anhalts
Das Wappen der Flagge oder Fahne von Sachsen-Anhalt ist neben der Landesflagge, der Landesdienstflagge und dem Landessiegel eines der Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurde durch das Gesetz über Wappen, Flaggen, Fahnen und Siegel am 29. Januar 1991 eingeführt.
Das Landeswappen in der Flagge oder Fahne zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben Gold über Schwarz, schräg rechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links – in Höhe der oberen fünf Teilungen – im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne Schleswig-Holsteins
Die Flagge oder Fahne von Schleswig-Holstein ist eine längsgestreifte blau-weiß-rote Flagge. Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.
Die Fahne oder Flagge soll die Verbundenheit und Einigkeit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das Wappen des Herzogtums Schleswig waren zwei blaue Löwen auf gelben Grunde, während das Herzogtum Holsteins das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund im Wappen trug. In der neuen Fahne oder Flagge von Schleswig-Holstein wird das schleswigsche Blau mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Die zweite schleswigsche Farbe Gelb wurde nicht aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Flagge oder Fahne (Trikolore) nach französischem Vorbild mit nur drei Farben anstrebte.
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Bedeutung der Flagge oder Fahne Schleswig-Holsteins
Die Flagge oder Fahne von Schleswig-Holstein ist eine längsgestreifte blau-weiß-rote Flagge. Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.
Die Fahne oder Flagge soll die Verbundenheit und Einigkeit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das Wappen des Herzogtums Schleswig waren zwei blaue Löwen auf gelben Grunde, während das Herzogtum Holsteins das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund im Wappen trug. In der neuen Fahne oder Flagge von Schleswig-Holstein wird das schleswigsche Blau mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Die zweite schleswigsche Farbe Gelb wurde nicht aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Flagge oder Fahne (Trikolore) nach französischem Vorbild mit nur drei Farben anstrebte.
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Die Flagge oder Fahne von Schleswig-Holstein ist eine längsgestreifte blau-weiß-rote Flagge. Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.
Die Fahne oder Flagge soll die Verbundenheit und Einigkeit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das Wappen des Herzogtums Schleswig waren zwei blaue Löwen auf gelben Grunde, während das Herzogtum Holsteins das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund im Wappen trug. In der neuen Fahne oder Flagge von Schleswig-Holstein wird das schleswigsche Blau mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Die zweite schleswigsche Farbe Gelb wurde nicht aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Flagge oder Fahne (Trikolore) nach französischem Vorbild mit nur drei Farben anstrebte.
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Bedeutung der Flaggen oder Fahnen des Freistaates Thüringen
Die Flagge oder Fahne Thüringens besteht aus einer weiß-roten Bikolore ( 2-streifige Flagge oder Fahne ). Die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Thüringer Landeswappen in der Mitte. Das Wappen auf den Flaggen oder Fahnen des Freistaates Thüringen zeigt einen rot-weiß gestreiften Löwen auf blauem Schild, umgeben von acht weißen sechszackigen Sternen.
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