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Bedeutung der Flagge oder Fahne von Rheinland-Pfalz
Die Landesflagge von Rheinland-Pfalz zählt ebenso wie das Landeswappen seit 1948 zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz und dient gleichermaßen als Landesdienstflagge.
Das Landeswappen ist bis zur Hälfte des roten Querstreifens übergreifend der deutschen Flagge oder Fahne ( schwarz-rot-gold) aufgelegt und befindet sich in der oberen Ecke an der Stange. Die Landesflagge von Rheinland-Pfalz wird von Behörden und Bürgern gleichermaßen genutzt und in ihrer Funktion als Landesdienstflagge üblicherweise neben der Flagge oder Fahne Deutschlands und der Flagge oder Fahne der Europäischen Union gehisst. Die Farben lassen sich einerseits aus den Farben des Landeswappens herleiten. Zum anderen kennzeichnen sie das Land Rheinland-Pfalz als Bundesland und erinnern zugleich daran, dass die demokratische Tradition der deutschen Farben nach dem Hambacher Fest am 27. Mai 1832 die schwarz-rot-goldenen Farben auf den Flaggen oder Fahnen zum ersten Male bei einer großen Massenveranstaltung geführt wurden.
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